Sperrung von IP-Adressen
- Bei mißbräuchlicher Nutzung dieser Webpräsenz können die IP-Adressen (siehe Erläuterungen bei den Zugriffsprotokollen), von denen aus die mißbräuchliche Nutzung erfolgt, von der Nutzung dieser Webpräsenz ausgeschlossen werden. Eine mißbräuchliche Nutzung liegt z.B. vor, wenn jemand versucht, sich unbefugt Zugang zu Bereichen dieser Webpräsenz zu verschaffen, auf die für sie/ihn kein Zugriffsrecht besteht.
- Zum Zweck dieser Sperrung werden die betreffenden IP-Adressen so lange gespeichert, wie die Sperrung aktiv ist (z.B. einige Wochen).
- Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO (Berechtigtes Interesse des Verantwortlichen).
Stand: 09.01.2019
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